Anhang 3: Dienst an Bord zur Kaiserzeit (3) – Freizeit und Verpflegung
Dritter Teil der Auszüge aus „Das Kleine Buch von der Marine“ (1898) von Dr. Heinrich Schröder und Georg Neudeck: die Freizeit an Bord (Schiffskapelle, Turnen, Schiffsbibliothek, Schiffskantine) und die Verpflegung an Bord der Kaiserlichen Marine mit Messen, Messe- und Tafelgeldern, Schiffsverpflegungsgeldern, Selbstverpflegung und den Wochenportionen der Normalspeiserolle.
Nachdem wir uns in den Heften 8 und 9 bereits zu Rollen an Bord, Schiffsordnung und Tagesablauf (Routinen) in der Kaiserlichen Marine kundig gemacht hatten, soll es diesmal um die Regelungen für die Freizeit und zur Verpflegung gehen. Quelle ist wiederum das Büchlein von 1898 „Das Kleine Buch von der Marine“, zur Verfügung gestellt von Uli Korn. Verfasser waren ein Dr. Heinrich Schröder, Lehrer an der Kaiserlichen Deckoffiziersschule zu Kiel und ein Herr Georg Neudeck, Kaiserlicher Marine-Schiffsbaumeister.
Abbildung (Teil 10, S. 50–52): Faksimile der Seiten aus „Das Kleine Buch von der Marine“ (1898). Die folgende Abschrift gibt den Text wieder.
Die Freizeit an Bord.
Während der Freizeit spielt häufig eine aus geeigneten Mannschaften der Besatzung gebildete Schiffskapelle, die unter der Leitung eines der Landkapelle entnommenen Musikers steht. Die Kosten für die Instrumente u. s. w. werden von den Offizieren durch fortlaufende Beiträge bestritten, die auch dazu dienen, den Mitgliedern der Kapelle Erfrischungen bes. Bier zu reichen. Sehr beliebt sind Tänze, nach welchen kräftig das Tanzbein geschwungen wird. Im Auslande werden an Bord zuweilen auch regelrechte Bälle veranstaltet, zu welchen die deutschen Landsleute mit ihren Damen eingeladen werden.
Für Freunde des Turnens sind an geeigneten Stellen Turngeräte aufgestellt, die während der Freizeit fleissig benutzt werden. Für geistige Anregung ist durch die Schiffsbibliothek gesorgt, die durch eine reiche Auswahl guter Romane, Reisebeschreibungen und Werke populärwissenschaftlichen Inhalts, besonders über die Geschichte unseres Vaterlandes dem lebhaften Lesebedürfnis unserer Schiffsbesatzungen gerecht wird.
Hier darf auch die Schiffskantine nicht vergessen werden. Zu den billigsten Preisen verkauft sie Gebrauchsgegenstände aller Art, wie Bürsten, Spiegel, Nadeln, Zwirn, Stopfwolle, Scheeren, Zahnpulver, Seifen, Bleistifte, Tabak, Zigarren u. s. w. u. s. w., auch Esswaren (Semmel, Wurst, Käse, Eier) und Getränke, besonders Bier. Die Kantine wird verwaltet von einem Seeoffizier, dem der Materialienverwalter für die Rechnungslegung und der Bottelier als Verkäufer beigegeben sind. Die beiden letzteren erhalten für ihre Mühewaltung einen monatlichen Geldbetrag, dessen Höhe sich nach dem erzielten Gewinne richtet. Die Kantinenüberschüsse kommen der gesamten Mannschaft zu gute, um z. B. der Mannschaft bei schwerer Arbeit (bei Kohlenübernahme) ein Extrafrühstück zu geben, für die Weihnachtsbescherung, für die Kaisersgeburtstagsfeier, auf welcher die Mannschaften Bier und Butterbrote in reichlichen Mengen erhalten. Ausserdem veranstaltet die Kantine ein Sommerfest, auf dem Preise verteilt werden beim Wettschwimmen, Turnen, Sacklaufen, Semmelbeissen u. s. w.
VIII. Die Verpflegung an Bord (Messen und Menage).
Unter Messe versteht man erstens eine Tischgenossenschaft von Personen der Besatzung, die nicht an der allgemeinen Schiffsverpflegung (Menage) teilnehmen, und zweitens den Raum für die Mahlzeiten und das gesellige Leben dieser Tischgenossenschaften. Der Kommandant hat seine Messe für sich allein. Mitglieder der Offiziermesse sind alle Offiziere, sowie die im Offizierrang stehenden Beamten (Zahlmeister, Prediger, Oberlehrer, Baumeister u. s. w.) Zur Deckoffiziermesse gehören alle Deckoffiziere und die übrigen Portepeeunteroffiziere, ferner die Zahlmeisterapplikanten und die eine etatsmässige Deckoffizierstelle verwaltenden Unteroffiziere. Ausserdem giebt es noch Fähnrichs- und Seekadettenmessen. Die Reserveoffizieraspiranten gehören als Unteroffiziere zu der Fähnrichs-, als Vizedeckoffiziere zu der Offiziermesse. Auf Flaggschiffen befindet sich noch eine eigene Messe für den Admiral mit seinem Stabe. Mit der Admiralsmesse ist dann meistens die Kommandantenmesse vereinigt.
Die Verwaltung der Messe wird unter der Kontrolle des Kommandanten geleitet durch einen aus den Messemitgliedern von diesen selbst gewählten Vorstand, an dessen Spitze der Messeälteste steht; die Führung der Seekadettenmesse steht ausserdem noch unter der Aufsicht des Seekadettenoffiziers und des Zahlmeisters.
Die Kosten der Messen werden bestritten mit den Messegeldern und Tafelgeldern. Die Messegelder sind bestimmt für die Bezahlung der Köche und Kellner (Stewards, Civilpersonen, die jedoch der Schiffsordnung und Disziplin unterworfen sind) und der Erleuchtung. Die Höhe der Messegelder ist verschieden, sie beträgt täglich mindestens 3,50 M. (für die Deckoffiziermesse), höchstens 8 M. (für die Messe eines Flottenchefs).
Das Tafelgeld für jedes Mitglied einer Seekadetten- und Deckoffiziermesse beträgt in den Reichskriegshäfen täglich 1,50 M., in den heimischen Gewässern (ausserhalb der Reichskriegshäfen) 1,75 M., in den ausserheimischen Gewässern 2,50 M., für die Mitglieder der Offiziermessen 3,20 bezw. 3,50 und 5,00 M., für die Kommandanten der Schiffe, Fahrzeuge und Torpedoboote, je nach der Grösse in 5 Abstufungen 4,50 bis 10 M., bezw. 5 bis 12 M. und 7,50 bis 18 M., für Geschwader- und Divisionschefs 20, 24 bezw. 45 M., für den Staatssekretär des Reichsmarineamts, einen Admiral als Chef einer Flotte und den kommandierenden Admiral 30 bezw. 36 und 60 M., für den Chef des Stabes einer Flotte, eines Geschwaders und den Chef einer Flottille 10, 12, 18 M., für den Chef einer aus kleineren Schiffen, Fahrzeugen oder Torpedobooten bestehenden Division 7,50 bezw. 9 und 13,50 M., für die zum Stabe eines Admirals gehörenden Offiziere, wenn sie an der Messe des kommandierenden Admirals teilnehmen 8 bezw. 10, 15 M.
Die Ersparnisse der Messeverwaltung werden unter die Mitglieder verteilt.
Die Unteroffiziere, welche nicht der Deckoffiziermesse angehören, und die Gemeinen erhalten an Bord freie Schiffsverpflegung, für welche von der Löhnung keinerlei Abzüge gemacht werden Diese Verpflegung besteht in Frühstück (Kaffee mit Butter und Brot), Mittagessen und Abendessen (Thee, Butter und Brot). Das Essen ist gut und kräftig, die Portionen sind stets reichlich bemessen. Die Höhe der Schiffsverpflegungsgelder wird jährlich vom Reichsmarineamt festgesetzt; sie richtet sich nach den Lebensmittelpreisen in den Häfen, die von den Schiffen angelaufen werden. Alle einheimischen und ausserheimischen Häfen sind zu diesem Zwecke in eine Reihe (nach dem Reichsetat für 1898 in 15) Verpflegungsbezirke eingeteilt. Am niedrigsten ist z. Zt. die Höhe im Bezirk I (der Heimat), nämlich für den Tag und Mann 0,75 M., und in VIIa (Hongkong) 0,80 M., am höchsten im Bezirk IIIa (Kamerun) 1,16 M. und VI (Südsee) 1,09 M.
Auf Schiffen, die für längere Zeit in Dienst gestellt sind, ist die Selbstverpflegung üblich. Es wird in diesem Falle der Schiffsverpflegungskommission, die unter Aufsicht des Kommandanten steht, der Geldbetrag, der für die Verpflegung der Mannschaft bestimmt ist, zur Verfügung gestellt. Die Kommission kann so, namentlich im Auslande, für mehr Abwechslung sorgen, den Preisen der einzelnen Lebensmittel mehr Rechnung tragen und dadurch Ersparnisse erzielen, die der Mannschaft wiederum zu gute kommen. Für Schiffe, die nicht Selbstverpflegung haben, ist eine Normalspeiserolle festgesetzt, nach der für jeden Mann folgende Wochenportionen bestimmt sind:
Für Schiffe in heimischen Häfen:
800 g Rind-, 750 g Schweine-, 800 g Hammelfleisch, 150 g Reis, 300 g gelbe Erbsen, 300 g Bohnen oder grüne Erbsen, 500 g Weizenmehl, 200 g Backpflaumen, 3000 g Kartoffeln, 60 g Zucker, 0,11 l Essig; zum Frühstück und Abendessen: 5250 g frisches Brot, 455 g Butter, 105 g Salz, 105 g Kaffee (ungebrannt), 21 g Thee, 280 g Zucker.
Für Schiffe auf See:
450 g Salzrindfleisch (in ausserheimischen Gewässern abwechselnd mit 400 g präserviert. Fisch), 750 g Salzschweinefleisch, 680 g präserviertes Fleisch, 250 g Cornedbeef, 150 g Reis, 300 g gelbe Erbsen, 300 g Bohnen oder grüne Erbsen, 500 g Weizenmehl, 200 g Backpflaumen, 200 g Dörrkartoffeln, 500 g Sauerkohl, 60 g Zucker, 0,16 l Essig; zum Frühstück und Abendessen 8000 g frisches Brot, 1500 g Hartbrot, und Butter, Salz, Kaffee, Thee wie im Hafen.
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